Leistungen im
Überblick zur Erstellung von Gutachten:
Unfallschaden Gutachten von:
- PKW
- LKW (Sattelzugmaschinen, Auflieger usw.)
- Nutz- und Sonderfahrzeugen
- Motorrad / Zweirad
- Caravan / Wohnwagen / Wohnmobile
- PKW-Anhänger
- Gutachten zur Beweissicherung für 3D-KAROSSERIEVERMESSUNG - Gutachten zur Beweissicherung für 3D-RAHMENVERMESSUNG MOTORRAD / ZWEIRAD - Allgemeine Haftplichtschäden verursacht durch Personen, Tiere u.a. - Technische Gutachten zur Beweissicherung z.B. Motoren, Getriebe oder sonstige Fahrzeugaggregate - Gutachten und Fahrzeugbewertungen von Motorsportfahrzeugen - Gutachten - Bewertungen zum Fahrzeugkauf / Fahrzeugbewertung - Plausibilitätsprüfung von Fahrzeugschäden
Wann brauche ich einen KFZ - Sachverständigen?
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrs-unfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen Sachverständigen beauftragen:
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten der ihm zustehende Schadensersatz in vollem Umfang erstattet wird. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenshergang oder Ärger wegen der Reparatur gibt.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine zum Teil nicht unerhebliche Wertminderung, die bis zu mehreren tausend Euro betragen kann.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
Im Überblick
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Was kostet mich die Leistung? Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden nicht höher als 500,- bis 750,- Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
Wichtige Punkte nach einem Unfall: Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten mit Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadensumfang belegt werden.
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
Bei uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Sie genau die Informationen bekommen, welche Sie benötigen und die passende Dienstleistung für die Gutachtenerstellung finden. Deshalb ist umfangreiche Beratung und Professionalität unser oberstes Gebot, der Service sowie die Professionalität ist unsere DNA.
Bei einer Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens werden wir Ihr Fahrzeug schnellst möglich besichtigen und das Gutachten mit allen relevanten und erforderlichen Zahlen und Fakten erstellen.
3D-Karosserieschulung
Wir bieten Ihnen regelmäßig Schulungen und Workshops zu den großen Themen der Fahrzeugkarosserie an. Unsere zertifizierten Trainer sind langjährige Experten auf Ihrem Gebiet und freuen sich immer darauf, mit Ihren Mitarbeitern in das Thema 3D-Karosserievermessung einzutauchen.